Gefängnis

Gefängnis

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Ge|fäng|nis [gə'fɛŋnɪs], das; -ses, -se:
a) Gebäude, in dem Häftlinge ihre Strafen abbüßen:
das Gefängnis wird bewacht; ins Gefängnis müssen, kommen, gebracht werden; im Gefängnis sitzen.
Syn.: Kerker (früher), Kittchen (ugs.), Knast (ugs.).
Zus.: Frauengefängnis, Gerichtsgefängnis, Jugendgefängnis, Militärgefängnis, Staatsgefängnis, Untersuchungsgefängnis.
b) Haftstrafe:
zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden.
Syn.: Freiheitsstrafe, Haft, Knast.

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Ge|fạ̈ng|nis 〈n. 11
1. Anstalt für Häftlinge u. Sträflinge
● fünf Jahre \Gefängnis bekommen; jmdn. ins \Gefängnis bringen; ins \Gefängnis kommen; ins \Gefängnis eingeliefert werden; im \Gefängnis sitzen [→ fangen]

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Ge|fạ̈ng|nis , das; -ses, -se [mhd. (ge)vencnisse, (ge)vancnisse = Gefangennahme, Gefangenschaft, zu fangen]:
1. Gebäude, Anstalt für Häftlinge mit zeitlich begrenzter Freiheitsstrafe, die unter leichteren Haftbedingungen verbüßt wird:
aus dem G. ausbrechen;
ins G. kommen (mit Gefängnis bestraft werden);
jmdn. ins G. bringen (veranlassen, dass jmd. ins Gefängnis kommt);
jmdn. ins G. werfen (geh.; einsperren);
im G. sein, sitzen (eine Gefängnisstrafe verbüßen).
2. <o. Pl.> Gefängnisstrafe:
darauf steht G.;
zu zwei Jahren G. verurteilt werden, (ugs.:) zwei Jahre G. kriegen;
dieses Vergehen wird mit G. [nicht unter zwei Jahren] bestraft;
er wurde mit G. bestraft.

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Gefängnis,
 
1) frühere amtliche Bezeichnung für Gebäude zur Bewahrung von Straf- oder Untersuchungsgefangenen; heute als Justizvollzugsanstalt bezeichnet.
 
In Österreich spricht man von Strafvollzugsanstalt oder Gefangenenhaus. In der Schweiz ist Gefängnis üblicher Ausdruck v. a. für Untersuchungsgefängnis im Unterschied zur Strafanstalt.
 
 2) Gefängnisstrafe, bis zum 31. 3. 1970 in der Bundesrepublik Deutschland die mittelschwere Freiheitsstrafe. Nachdem das 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25. 6. 1969 die Unterscheidung verschiedener Arten von Freiheitsstrafen (Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung, Haft) mit Wirkung vom 1. 4. 1970 an aufgehoben hat, gibt es keine Gefängnisstrafe im früheren Sinn mehr. An ihre Stelle ist die einheitliche Freiheitsstrafe getreten. Ihr Vollzug ist im Strafvollzugsgesetz vom 16. 3. 1976 geregelt.
 
In Österreich gibt es wie in Deutschland nur noch die einheitliche Freiheitsstrafe (§ 18 StGB). In der Schweiz beträgt die Gefängnisstrafe drei Tage bis zu drei Jahren (Art. 36 StGB), ausnahmsweise fünf Jahre.

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Ge|fạ̈ng|nis, das; -ses, -se [mhd. (ge)vencnisse, (ge)vancnisse = Gefangennahme, Gefangenschaft, zu ↑fangen]: 1. Gebäude, Anstalt für Häftlinge mit zeitlich begrenzter Freiheitsstrafe, die unter leichteren Haftbedingungen verbüßt wird: aus dem G. ausbrechen; ins G. kommen (mit Gefängnis bestraft werden); jmdn. ins G. bringen (veranlassen, dass jmd. ins Gefängnis kommt); jmdn. ins G. werfen (geh.; einsperren); im G. sein, sitzen (eine Gefängnisstrafe verbüßen). Ü Der Trieb, der ist doch bloß ein G. für den Körper (Simmel, Stoff 97); Manchen -sen entrinnen wir überhaupt nicht (Zwerenz, Kopf 201); 2. <o. Pl.> Gefängnisstrafe: darauf steht G.; zu zwei Jahren G. verurteilt werden, (ugs.:) zwei Jahre G. bekommen; „Und die Polizei? ... Wenn sie uns erwischt, gibt es ein paar Wochen G.“ (Remarque, Triomphe 47); dieses Vergehen wird mit G. [nicht unter zwei Jahren] bestraft; er wurde mit G. bestraft.

Universal-Lexikon. 2012.

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